Status quo des Berichts über das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem nach BilMoG (0611)
PRAXIS | Artikel
Kernthesen:
- Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS/RMS) soll die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Finanzberichterstattung erhöhen.
- Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen, für alle Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2009, die wesentlichen Elemente des IKS/RMS darzustellen.
- Es besteht ein positiver Zusammenhang zwischen dem Berichtsumfang und der Anzahl der abgedeckten Aspekte. Während die längeren Berichte eine geringere „Informationsdichte“ aufweisen, sind insbesondere die komprimiert geschriebenen inhaltlich verbesserungsbedürftig.
- Inhaltlich besteht Verbesserungspotenzial, insbesondere hinsichtlich der Angaben zu Risikobeurteilung, Information und Kommunikation.
- Es wird die Zusammenfassung des Berichts mit anderen Corporate Governance-Angaben in einem eigenen Berichtswerk vorgeschlagen.
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Thomas Reinfandt
ist Konzernbilanzierer,
LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G.,
Kolde-Ring 21,
48126 Münster. | Friedrich Sommer
ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Controlling,
Universitätsstr. 14 –16,
48143 Münster;
Telefon: + 49 251 83 - 2 20 40;
E-Mail: Friedrich.Sommer@wiwi.uni-muenster.de |
Autor(en): Thomas Reinfandt/Friedrich Sommer
Quelle: Zeitschrift für Conrolling und Management, Ausgabe Nr.: 2011-06
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